Wiederaufbau Brücke Ahrmündung
Maßnahme Nummer 22 und 22 a
Im Zuge des Flutereignis wurde die Fuß- und Radwegebrücke zerstört wodurch ein Ersatzneubau erforderlich wurde. Das Brückenbauwerk ist Teil eines Radweges mit einer weit überregionalen Bedeutung. Als Rheinradweg und Eurovelo-Route 15 gehört er zu den wichtigsten Radfernwegen Europas. Er verbindet auf etwas 1.200 km das schweizerische Andermatt in den Alpen mit dem niederländischen Hoek van Holland an der Nordsee. In RLP führt er von der deutsch- französischen Landesgrenze im Süden zur Landesgrenze mit NRW. Seine besondere touristische Bedeutung stützt sich nicht nur auf eine der reizvollsten Natur- und Kulturlandschaften Mitteleuropas, wie beispielsweide das UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal sowie die Weinbergterrassen, die Auwälder und die Altrheinarme, sondern auch auf die Kaiserdome von Speyer, Worms und Mainz, oder die über 2000 Jahr alten Städte Koblenz und Andernach.
Das im Naturschutzgebiet liegende Bauwerk ist zudem eine wichtige Verbindung für den kleinräumigen Fußgänger- und Radfahrverkehr zwischen Sinzig und Remagen - gerade auch für Pendlerinnen und Pendler.
Die Maßnahmen gemäß Maßnahmenplan unterteilen sich wie der Christinensteg in zwei Einzelmaßnahmen - die temporäre Brücke sowie die endgültige Brücke.
Aufgrund der langen Realisierungszeit (Planung sowie Ausführung) in Bezug auf den Ersatzneubau und vor dem Hintergrund, dass die Brücke eine hohe touristische Bedeutung hat, wurde sich für eine temporär Variante entschieden.
Die temporäre Brücke wurde mit Datum vom 25.09.2022 eingehoben. Seit dem 27.10.2022 ist die Brücke sowie der Radweg für Fuß- und Radverkehr wieder offiziell geöffnet.
Durch das Hochwasser kam es zu Ausspülungen im Bereich der Böschung der Anrampung. Eine Ausbesserung wurde durchgeführt.
Die Brückenprüfung hat stattgefunden.
Die Bewilligung des eingereichten Förderantrag der temporären Brücke liegt vor und der Mittelabruf wurde eingereicht. Die Stadt hat Mittel in Höhe von ca. 515 Tsd.€ erhalten. Ein Erhöhungsantrag wurde erstellt und bereits bewilligt.
Parallel zur temporären Brücke wurde bereits eine Variantenunterscheidung zum Standort der endgültigen Brücke an das Büro Hermann Terporten vergeben. Hintergrund ist, dass derzeit geklärt wird inwieweit der Ersatzneubau am alten Standort realisiert oder doch außerhalb des Naturschutzgebiet gelegt werden soll.
Am 22.02.2024 erfolgte im Stadtrat die Vorstellung der Variantenunterscheidung zum Standort. Standort 1 = alter Standort an der Ahrmündung wurde hiermit von Seiten der Verwaltung und GEWI befürwortet und empfohlen auch wenn bekannt ist, dass naturschutzfachliche Belange etc. einzuhalten und zu berücksichtigen sind. Der Beschluss " Der Ersatzneubau Ahrmündungsbrücke soll unter Berücksichtigung der bau- und naturschutzfachlichen Belange am Standort 1 hergestellt werden" wurde einstimmig gefasst.
Auf dieser Basis erfolgte nun die weitere Beauftragung des Büro Terporten mit der Erstellung der weiteren Planungen.
Die Baugrunduntersuchungen werden im November durchgeführt.
Abstimmungen mit der SGD und dem MDI finden regelmäßig statt und die Planung wird weiter vorangetrieben. Für im Herbst wird eine weitere Ausschusssitzung zur Brückenkonstruktion avisiert.
Der Förderantrag für die endgültige Brücke wurde noch nicht gestellt.
Beauftragte(r) Planer: Hermann Terporten (Ersatzneubau), Planning GmbH
Voraussichtlicher Abschluss der Maßnahme: tempo. Maßnahme abgeschlossen endgültige Brücke noch nicht absehbar.
(Stand Oktober 2024)