Modernisierungsrichtlinie wurde erarbeitet - Anträge können gestellt werden

Modernisierungsleitfaden

Das ISEK (Integriertes städtebauliche Entwicklungskonzept) hat Konzeptionen, Planungen und Realisierungen von Maßnahmen im Programm,  welche das Stadtbild der Stadt Sinzig generell aufwerten sollen. der Stadtrat hat  das ISEK in seiner Sitzung am 16.12.2021 beschlossen.

Zu einer dieser Maßnahmen zählt die Erstellung einer Modernisierungsrichtlinie und einer Modernisierungsvereinbarung. Diese Richtlinie/Vereinbarung soll Investitionsanreize für private und/oder gewerbliche Immobilieneigentümer*innen innerhalb des ISEK-Gebiets schaffen, um Modernisierungen und/oder Instandsetzungsarbeiten an den Grundstücken und Gebäuden durchzuführen.

Zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten gehören z.B.:

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungszuschnitts,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Ver- und Entsorgungsleitungen,  zentrale Heizungsanlagen und Sanitäreinrichtungen
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und des Klimas
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsabläufe innerhalb der Wohnung
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
  • Schaffung privater Stellplätze entsprechend dem bauordnungsrechtlich zu führenden Nachweis.


Bei den Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten sollen die Handlungsempfehlungen aus dem Gestaltungshandbuch mit berücksichtigt werden.

Die Richtline beinhaltet verbindliche Regelungen, zum Beispiel, dass das Grundstück/Gebäude im Sanierungsgebiet liegen muss und das Gebäude grundsätzlich umfassend saniert werden muss. Dabei muss die Restnutzdauer mind. 30 Jahre betragen. In der Richtlinie sind auch die Höhe der Zuwendungen geregelt.

Das Citymanagement wurde bereits beauftragt und betreut federführend die Antragsgestaltung. Anfragen können sodann an [email protected] gesendet werden.



(Stand April 2025)

Hier können Sie die Modernisierungsrichtlinie herunterladen