Modernisierungsrichtlinie 

Diese Richtlinie/Vereinbarung soll Investitionsanreize für private und/oder gewerbliche Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer innerhalb des ISEK-Gebiets schaffen, um Modernisierungen und/oder Instandsetzungsarbeiten an den Grundstücken und Gebäuden durchzuführen.

Zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten gehören z.B.:

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungszuschnitts,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Ver- und Entsorgungsleitungen,  zentrale Heizungsanlagen und Sanitäreinrichtungen
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und des Klimas
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsabläufe innerhalb der Wohnung
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
  • Schaffung privater Stellplätze entsprechend dem bauordnungsrechtlich zu führenden Nachweis.


Bei den Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten sollen die Handlungsempfehlungen aus den Gestaltungsfibeln mit berücksichtigt werden.

Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer und möchten sich Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten fördern lassen? Dann lassen Sie sich vom Citymanagement beraten.

Anfragen können an [email protected] gesendet  oder per Telefon unter folgenden Nummern gestellt werden:
Frau Brüning: 0152 03360457
Herr Dr. Wörmer: 0159 04541509



(Stand November 2025)

Hier können Sie alle Anlagen zur Antragsstellung inkl. Checkliste herunterladen

Hier können Sie die Checkliste herunterladen, welche einen Überblick über die notwendigen Anlagen gibt.

Anlage 5  Modernisierungs-gutachten / Wirtschaftlichkeits-nachweis

Anlage 6
Kostenschätzung nach DIN 276

Anlage 9
Vergleichsberechnung Neubau


Anlage 10
Zusatzerklärung zur weiteren Zuschüssen ( z.B. KfW, ISB)


Anlage 16
Allgemeine Nebenstimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)


Anlage
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetz
 (EStG)


Anlage
Verwendungsnachweis