Modernisierungsrichtlinie
Diese Richtlinie/Vereinbarung soll Investitionsanreize für private und/oder gewerbliche Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer innerhalb des ISEK-Gebiets schaffen, um Modernisierungen und/oder Instandsetzungsarbeiten an den Grundstücken und Gebäuden durchzuführen.
Zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten gehören z.B.:
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungszuschnitts,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Ver- und Entsorgungsleitungen, zentrale Heizungsanlagen und Sanitäreinrichtungen
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und des Klimas
- Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes
- Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsabläufe innerhalb der Wohnung
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
- Schaffung privater Stellplätze entsprechend dem bauordnungsrechtlich zu führenden Nachweis.
Bei den Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten sollen die Handlungsempfehlungen aus den Gestaltungsfibeln mit berücksichtigt werden.
Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer und möchten sich Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten fördern lassen? Dann lassen Sie sich vom Citymanagement beraten.
Anfragen können an [email protected] gesendet oder per Telefon unter folgenden Nummern gestellt werden:
Frau Brüning: 0152 03360457
Herr Dr. Wörmer: 0159 04541509
(Stand November 2025)
Hier können Sie alle Anlagen zur Antragsstellung inkl. Checkliste herunterladen
Hier können Sie die Checkliste herunterladen, welche einen Überblick über die notwendigen Anlagen gibt.
Anlage 5 Modernisierungs-gutachten / Wirtschaftlichkeits-nachweis
Anlage 6
Kostenschätzung nach DIN 276
Anlage 9
Vergleichsberechnung Neubau
Anlage 10
Zusatzerklärung zur weiteren Zuschüssen ( z.B. KfW, ISB)
Anlage 16
Allgemeine Nebenstimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Anlage
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetz
(EStG)
Anlage
Verwendungsnachweis