Wiederaufbau Tennenplatz Sinzig

Maßnahme Nummer 33

Dieses Projekt wird intern zusammen mit dem Rhein-Ahr-Stadion betrachtet. 

Der Tennenplatz befindet sich, wie das Stadion entlang des grünen Weg.
2/3 der Grundstücks wird nun laut SGD zum kritischen Bereich des Überschwemmungsgebiets ernannt , weshalb eine tiefgründige Standortanalyse für alternativen Lösungen und den Hochwasserschutz durchgeführt wird. Zudem wird eine Tieferlegung für zunehmenden Retentionsraum und eine positive Auswirkung auf die Fließgeschwindigkeit der Ahr geprüft, um die Anlieger zu schützen.

Alternative Standorte die in direkter Nähe zum Schulzentrum liegen wurden nicht gefunden, sodass sich gemäß aktuellem Stadtratbeschluss vom 03.11.2022 für einen Aufbau am alten Standort ausgesprochen wurde. 

Die Modellierungen, welche durch das Büro Porz & Partner erstellt und dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt wurden ergaben, dass eine Tieferlegung des Grundstück des Rhein-Ahr-Stadion eine positive Auswirkung auf die Hydraulik des Gerinnes und somit dem Abfluss der Ahr hätte. 

Die Planer Ausschreibungen werden nun vorbereitet und durchgeführt, sodass im besten Fall im Januar mit der Planung begonnen werden kann. Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung muss die Planerleistung EU weit ausgeschrieben werden. Hierbei wird derzeit das Vergabekonzept unter Berücksichtigung des 80/20 Verfahren aufgestellt.

Nach erfolgreicher Vergabe der Planung werden im Zuge der Ausarbeitung  die Erkenntnisse des Büro Porz & Partner betreffend der Tieferlegung berücksichtigt und eingearbeitet. Dabei werden auch etwaige Mehrkosten, welche durch eine mögliche Tieferlegung entstehen, sowie für einen möglichen Hochwasserschutz entstehen, integriert und gegenübergestellt.

Im engen Austausch mit den Vereinen und der Stadt erfolgt dann eine Entwurfsplanung, die dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt wird. 

Gemäß Rundschreiben des Ministerium des Innern und für Sport vom 03.03.2022 ist "im Fall der Zerstörung eines Tennenplatzes durch die Naturkatastrophe (...) im Rahmen der Förderung des Wiederaufbaus aus dem Aushilfefonds neben der eins zu eins Wiederherstellung als Tennenplatz auch die Errichtung als Naturrasenplatz förderfähig."

Der Naturrasenplatz könnte bereits, unter Berücksichtigung von Ausschreibungen, Angeboten und etwaigen Genehmigungen Mitte 2023 nutzbar sein. 

Der  Förderantrag wurde noch nicht eingereicht, da Abstimmungen mit der ADD noch ausstehen.


Beauftragte(r) Planer: Noch nicht beauftragt

Voraussichtlicher Abschluss der Maßnahme:  noch nicht absehbar

(Stand Januar 2023)

Aktueller Zustand nach der Flut